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AS 2020 5911

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Schweiz

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Schweiz (ZSAV-BiZ)

Änderung vom 26. November 2020 Genehmigt durch den Bundesrat am 18. November 2020

Der Schweizerische Bundesrat und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vereinbaren:

I Die Vereinbarung vom 16. Dezember 20161 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Schweiz wird wie folgt geändert:

Art. 6a Gemeinsame Institutionen Bund und Kantone führen als gemeinsame Institutionen: a. die Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF); b. die Fachagentur Educa.

Art. 7 Abs. 1 Aufgehoben

Art. 7a Educa

1 Die Fachagentur Educa untersucht technologische Entwicklungen und verbindet

sie mit der Qualitätsentwicklung der obligatorischen Schule (Primarstufe und Se- kundarstufe I) sowie der beruflichen Grundbildung, der Gymnasien und der Fach- mittelschulen (Sekundarstufe II). Sie schafft schweizweit Grundlagen für den digita- len Bildungsraum Schweiz.

2 Für die Durchführung einzelner Grundlagen- und Entwicklungsarbeiten gemäss

dem Arbeitsprogramm kann die Prozessleitung mit Educa Leistungsvereinbarungen abschliessen.

1 SR 410.21

2020-1963 5911

Vereinb. zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit AS 2020 im Bildungsraum Schweiz

II Diese Vereinbarung tritt unter dem Vorbehalt ihrer Verabschiedung durch die Ple- narversammlung der EDK und ihrer Genehmigung durch den Bundesrat am 1. Janu- ar 2021 in Kraft.

18. November 2020 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates: Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Guy Parmelin

26. November 2020 Im Namen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren: Die Präsidentin: Silvia Steiner Die Generalsekretärin: Susanne Hardmeier

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