AS 2020 5911
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Schweiz
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Schweiz (ZSAV-BiZ)
Änderung vom 26. November 2020 Genehmigt durch den Bundesrat am 18. November 2020
Der Schweizerische Bundesrat und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vereinbaren:
I Die Vereinbarung vom 16. Dezember 20161 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Schweiz wird wie folgt geändert:
Art. 6a Gemeinsame Institutionen Bund und Kantone führen als gemeinsame Institutionen: a. die Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF); b. die Fachagentur Educa.
Art. 7 Abs. 1 Aufgehoben
Art. 7a Educa
1 Die Fachagentur Educa untersucht technologische Entwicklungen und verbindet
sie mit der Qualitätsentwicklung der obligatorischen Schule (Primarstufe und Se- kundarstufe I) sowie der beruflichen Grundbildung, der Gymnasien und der Fach- mittelschulen (Sekundarstufe II). Sie schafft schweizweit Grundlagen für den digita- len Bildungsraum Schweiz.
2 Für die Durchführung einzelner Grundlagen- und Entwicklungsarbeiten gemäss
dem Arbeitsprogramm kann die Prozessleitung mit Educa Leistungsvereinbarungen abschliessen.
1 SR 410.21
2020-1963 5911
Vereinb. zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit AS 2020 im Bildungsraum Schweiz
II Diese Vereinbarung tritt unter dem Vorbehalt ihrer Verabschiedung durch die Ple- narversammlung der EDK und ihrer Genehmigung durch den Bundesrat am 1. Janu- ar 2021 in Kraft.
18. November 2020 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates: Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Guy Parmelin
26. November 2020 Im Namen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren: Die Präsidentin: Silvia Steiner Die Generalsekretärin: Susanne Hardmeier
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