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AS 2020 6431

Verordnung über die Industrieschutzelemente und die beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten

Verordnung über die Industrieschutzelemente und die beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten

Änderung vom 27. Februar 2019

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 23. November 20111 über die Industrieschutzelemente und die beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftspro- dukten wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf die Artikel 1 und 4 Absätze 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 20172 über die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten,

Art. 5 Abs. 6

6 Für präferenzberechtigte Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich gelten die

beweglichen Teilbeträge gemäss Artikel 4.