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AS 2020 875

Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) zur Kurzarbeitsentschädigung und zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) zur Kurzarbeitsentschädigung und zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge

vom 20. März 2020

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Verordnung vom 31. Oktober 19471 über die Alters- und

Hinterlassenenversicherung

1bis Auf Beiträgen, für die in direktem Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) ein Zahlungsaufschub nach Artikel 34b gewährt wird, sind ab dem Zahlungsaufschub keine Verzugszinsen zu bezahlen.

2. Arbeitslosenversicherungsverordnung vom 31. August 19832

Art. 46 Abs. 4 und 5 sowie 50 Abs. 2 Aufgehoben

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