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AS 2021 257

Notenaustausch vom 15. April 2021 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2021/555 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (kodifizierter Text) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Notenaustausch vom 15. April 2021 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2021/555 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (kodifizierter Text) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

In Kraft getreten am 15. April 2021

Übersetzung

Mission der Schweiz Brüssel, den 15. April 2021 bei der Europäischen Union Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union Generaldirektion Justiz und Inneres Brüssel

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekreta- riat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, mit Bezug auf die Notifikation des Rates vom 11. März 2021, die erstellt worden ist gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz des Abkommens zwischen der Schweize- rischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemein- schaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Ent- wicklung des Schengen-Besitzstands (nachfolgend: Assoziierungsabkommen), das am 26. Oktober 20041 in Luxemburg unterzeichnet worden ist, den Empfang dieser Notifikation zu bestätigen. Letztere hat folgenden Inhalt:

«In Übereinstimmung mit Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens, welches die Schweiz an den Schengen- Besitzstand assoziiert, wird der Schweiz hiermit die Verabschiedung des folgenden Rechtsakts notifiziert:

SR 0.362.380.095 1 SR 0.362.31

2021-0825 AS 2021 257

Übernahme der Richtlinie (EU) 2021/555. AS 2021 257 Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (kodifizierter Text) Dokument des Rates: PE-CONS 56/20 Datum der Annahme: 9. März 2021»2

Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a zweiter Satz des Assoziierungsabkommens informiert die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union das Generalsekreta- riat des Rates der Europäischen Union, dass die Schweiz den Inhalt des Rechtsakts, welcher der Notifikation des Rates beigelegt und Teil dieser Antwortnote ist, akzep- tiert. Gemäss Artikel 7 Absatz 3 des Assoziierungsabkommens begründen die Notifikation des Rates vom 11. März 2021 und diese Antwortnote Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und bilden somit ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Dieses Abkommen tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft. Gekündigt werden kann das Abkommen unter den Bedingungen, die in den Artikeln 7 und 17 des Asso- ziierungsabkommens aufgeführt sind. Mit Inkrafttreten dieses Abkommens werden die folgenden Notenaustausche been- digt: – Notenaustausch vom 30. Juni 20083 zwischen der Schweiz und der Euro- päischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Richtlinie 2008/51/EG zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen; – Notenaustausch vom 16. Juni 20174 zwischen der Schweiz und der Euro- päischen Union betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Eine Kopie dieser Note wird der Europäischen Kommission, Generalsekretariat, SG.B.2, Brüssel, übermittelt.

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

2 Richtlinie (EU) 2021/555 des Europäischen Parlaments und des Rates

vom 24. März 2021 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (kodifizierter Text), Fassung gemäss ABl. L 115 vom 6.4.2021 S. 1. 3 AS 2010 2905 4 AS 2019 2425

Notenaustausch vom 15. April 2021 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2021/555 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (kodifizierter Text) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) | Lexipedia | Lexipedia