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AS 2021 337

Verordnung für die von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung betriebenen Informationssysteme

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verordnung für die von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosen- versicherung betriebenen Informationssysteme (ALV-Informationssystemeverordnung, ALV-IsV)

vom 26. Mai 2021

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 96c Absatz 3 und 109 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 19821 (AVIG), auf die Artikel 35 Absatz 5 und 41 Absatz 1 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vom 6. Oktober 19892 (AVG) und auf Artikel 25 Absatz 1 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 1992 3, verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung regelt den Betrieb und die Benützung der Informationssysteme nach Artikel 83 Absatz 1bis AVIG.

Art. 2 Verantwortung 1 Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung ist verantwortlich für die Orga- nisation, die Entwicklung und den Betrieb der Informationssysteme nach Artikel 83 Absatz 1bis AVIG.

2 Sie überwacht die Einhaltung der Vorgaben nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni

19924 über den Datenschutz und kann dazu regelmässige Kontrollen durchführen oder durchführen lassen. 3 Die Verantwortlichen der Stellen und Organe nach Artikel 96c AVIG und Artikel 35 AVG stellen sicher, dass den Anwenderinnen und Anwendern der Informationssys- teme nur die Berechtigungen gewährt werden, die sie benötigen.

SR 837.063.1

2021-1781 AS 2021 337

ALV-Informationssystemeverordnung AS 2021 337

Art. 3 Datensicherheit 1 Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung und die Stellen und Organe nach Artikel 96c AVIG und Artikel 35 AVG gewährleisten bei der Bearbeitung von Perso- nendaten die Datensicherheit. Sie sorgen für angemessene technische und organisato- rische Massnahmen. 2 Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung trifft die Massnahmen, die not- wendig sind, um die Daten und Programme der Informationssysteme nach Entwen- dung, Verlust oder unbeabsichtigter Vernichtung wiederherzustellen. 3 Sie legt in einem Bearbeitungsreglement namentlich ihr internes Verfahren zur Ge- währleistung der Datensicherheit, das Datenbearbeitungs- und Kontrollverfahren so- wie die einzelnen Sicherheitsmassnahmen fest.

Art. 4 Aufbewahrung und Archivierung der Personendaten 1 Die Aufbewahrung der Daten richtet sich nach Artikel 125 der Arbeitslosenversi- cherungsverordnung vom 31. August 19835. 2 Die Ablieferung von digitalen Unterlagen an das Bundesarchiv richtet sich nach dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni 19986.

Art. 5 Datenexport in die Informationssysteme der Durchführungsstellen

1 Der Export von Daten aus den Informationssystemen nach Artikel 83 Absatz 1bis

AVIG in die Informationssysteme der Durchführungsstellen bedarf vor dem ersten Export in das jeweilige Informationssystem einer Genehmigung durch die Aus- gleichsstelle der Arbeitslosenversicherung. 2 Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a. Der Export und die Nutzung der Daten sind für den Vollzug des AVIG oder des AVG notwendig. b. Die Durchführungsstellen gewährleisten für die exportierten Daten die Ein- haltung der Datenschutzbestimmungen. c. Im Falle kantonaler Durchführungsstellen verfügen diese für ihr eigenes In- formationssystem und für die Bearbeitung von Daten aus Drittsystemen über eine Grundlage in einem kantonalen Gesetz im formellen Sinn.

Art. 6 Daten für die Bestimmung der Leistungskennzahlen und die Wirkungsmessung

1 Für die Bestimmung der Leistungskennzahlen und die Wirkungsmessung enthalten

die Informationssysteme nach dem 2.–4. Abschnitt folgende Daten: a. den Zusammenhang zwischen den stellensuchenden natürlichen Personen nach dem AVG, den versicherten natürlichen Personen nach dem AVIG und den gemeldeten offenen Stellen;

5 SR 837.02 6 SR 152.1

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b. die Wirkungen und Leistungen der Stellen nach Artikel 96c Absatz 1ter AVIG; c. Namen und Vornamen sowie Stellen, bei denen die betreffenden Personen angestellt sind; d. Anzahl und Art der erbrachten Leistungen sowie die erzielten Wirkungen. 2 Die in Absatz 1 Buchstaben c und d erwähnten Daten, die die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter betreffen, dürfen jederzeit durch sie eingesehen werden. 3 Die Vorgesetzten der Stellen nach Artikel 96c Absatz 1ter AVIG dürfen die in Absatz 1 Buchstaben c und d genannten Daten ihrer Mitarbeitenden einsehen, die sie zur Er- füllung ihrer Aufgaben benötigen.

Art. 7 Finanzierung

1 Die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb der Informationssysteme werden

vom Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung gedeckt. 2 Der Bund beteiligt sich mit einem pauschalen Beitrag an den Kosten der Informati- onssysteme nach Artikel 83 Absatz 1bis Buchstaben b–e AVIG.

3 Die Höhe der Pauschale bemisst sich nach den Kosten, die für die Erfüllung von

Bundesaufgaben anfallen.

4 Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und der Auf-

sichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung geregelt.

2. Abschnitt:

Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Art. 8 Zweck Das Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversi- cherung nach Artikel 83 Absatz 1bis Buchstabe a AVIG dient der Auszahlung, Ab- rechnung und Verbuchung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung durch die Arbeitslosenkassen.

Art. 9 Daten und Zugriffsrechte Die im Informationssystem enthaltenen Daten sowie die entsprechenden Zugriffs- rechte sind in Anhang 1 aufgeführt.

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3. Abschnitt: Informationssystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung

Art. 10 Zweck Das Informationssystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung nach Artikel 83 Absatz 1bis Buchstabe b AVIG dient: a. der Durchführung sowie der Beaufsichtigung und Kontrolle der Durchfüh- rung der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung; b. der Zusammenarbeit der Organe der Arbeitslosenversicherung und der öffent- lichen Arbeitsvermittlung mit den privaten Arbeitsvermittlern und den Arbeit- gebern; c. der Zusammenarbeit der Organe der Arbeitslosenversicherung und der öffent- lichen Arbeitsvermittlung mit der Konsularischen Direktion des Eidgenössi- schen Departements für auswärtige Angelegenheiten für die Erfüllung der in Artikel 25 Absätze 1 und 2 AVG vorgesehenen Aufgaben; d. der Koordination und der interinstitutionellen Zusammenarbeit der Organe der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit den Organen der Sozialversicherungen und Sozialhilfe; e. der Zusammenarbeit der Organe der Arbeitslosenversicherung und der öffent- lichen Arbeitsvermittlung mit den nach Artikel 35 Absatz 3 Buchstabe k AVG eingesetzten Behörden zur Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht; f. der Arbeitsmarktbeobachtung und der Arbeitsmarktstatistik.

Art. 11 Daten und Zugriffsrechte Die im Informationssystem enthaltenen Daten sowie die entsprechenden Zugriffs- rechte sind in Anhang 2 aufgeführt.

4. Abschnitt:

Informationssystem für die Analyse von Arbeitsmarktdaten

Art. 12 Zweck Das Informationssystem für die Analyse von Arbeitsmarktdaten nach Artikel 83 Ab- satz 1bis Buchstabe c AVIG dient: a. der Führung einer aktuellen Statistik für die Arbeitsmarktbeobachtung nach Artikel 36 AVG und den Ziffern 17 und 150 des Anhangs der Statistikerhe- bungsverordnung vom 30. Juni 19937; b. der Arbeitsmarktforschung nach Artikel 73 AVIG;

7 SR 431.012.1

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c. der Bereitstellung von Leistungs- und Führungskennzahlen für die beteiligten Stellen.

Art. 13 Inhalt Für die Arbeitsmarktbeobachtung enthält das Informationssystem Daten über: a. die stellensuchenden natürlichen Personen gemäss AVG; b. die versicherten natürlichen und juristischen Personen gemäss AVIG; c. die erfassten offenen Stellen; d. die arbeitsmarktlichen Massnahmen; e. die gemäss AVIG erfolgten Leistungen an natürliche und juristische Perso- nen.

Art. 14 Datenbeschaffung Die Daten werden durch die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung übernom- men aus: a. dem Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslo- senversicherung; b. dem Informationssystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung; c. den statistischen Erhebungen sowie den Registern des Bundesamtes für Sta- tistik; d. der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung.

Art. 15 Bekanntgabe von Daten zu Forschungszwecken

1 Daten aus dem Informationssystem dürfen zu Forschungszwecken bekannt gegeben

werden. 2 Spezifische Personendaten dürfen Institutionen, die Forschung betreiben, bekannt gegeben werden, sofern es sich um eine einmalige Datenbekanntgabe handelt und die betroffenen Personen ihre schriftliche Einwilligung erteilt haben. Keine Einwilligung ist erforderlich, wenn es sich um rein statistische oder vollständig anonymisierte Da- ten handelt und die Bekanntgabe einem überwiegenden Interesse entspricht.

Art. 16 Datenzusammenführung Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung sorgt für eine zweckmässige Zu- sammenführung der Daten innerhalb des Informationssystems.

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5. Abschnitt: Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen

Art. 17 Zweck

1 Die Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen nach Artikel 83 Absatz

1bis Buchstabe d AVIG dient als Kontaktstelle zwischen den Bezügerinnen und Bezü- gern von Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder der öffentlichen Arbeitsver- mittlung und den Durchführungsstellen. 2 Sie dient den Benutzerinnen und Benutzern zur Übermittlung der Daten, die für den Bezug von Leistungen notwendig sind.

Art. 18 Registrierung

1 Wer die Zugangsplattform nutzen will, muss sich registrieren.

2 Als registriert gilt, wer die allgemeinen Nutzungsbedingungen und die dazugehörige Datenschutzerklärung anerkannt hat.

Art. 19 Datenaustausch

1 Die auf der Zugangsplattform hinterlegten Daten werden automatisch an die ent-

sprechenden Informationssysteme der Arbeitslosenversicherung übermittelt.

2 Die Daten, die den Bezügerinnen und Bezügern von Leistungen der Arbeitslosen-

versicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt werden, stammen aus den in Artikel 83 Absatz 1bis Buchstaben a und b AVIG genannten In- formationssystemen.

Art. 20 Funktionen und Zugriffsrechte Die Funktionen der Zugangsplattform sowie die entsprechenden Zugriffsrechte sind in Anhang 3 aufgeführt.

6. Abschnitt: Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung

Art. 21 Zweck Die Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung nach Artikel 83 Absatz 1bis Buch- stabe e AVIG dient als elektronische Stellenbörse.

Art. 22 Registrierung

1 Wer die Plattform nutzen will, muss sich registrieren.

2 Als registriert gilt, wer die allgemeinen Nutzungsbedingungen und die dazugehörige Datenschutzerklärung anerkannt hat.

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Art. 23 Struktur, Zugriff und Zuständigkeit 1 Die Plattform hat einen frei zugänglichen Bereich und einen Bereich mit gesicher- tem Zugriff. 2 Der Zugang zum Bereich mit gesichertem Zugriff ist Personen und Stellen nach Ar- tikel 35 Absatz 3ter AVG vorbehalten.

3 Der Inhalt der Plattform wird durch die zuständige Amtsstelle bewirtschaftet.

Art. 24 Personenprofil Alle bei den Arbeitsmarktbehörden registrierten Stellensuchenden entscheiden, ob ihr Personenprofil auf der Plattform einsehbar ist und ob es anonymisiert oder nicht ano- nymisiert publiziert wird. Dies wird im Informationssystem der öffentlichen Arbeits- vermittlung (Art. 83 Abs. 1bis Bst. b AVIG) registriert.

Art. 25 Funktionen und Zugriffsrechte Die Funktionen der Plattform sowie die entsprechenden Zugriffsrechte sind in An- hang 3 aufgeführt.

7. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 26 Aufhebung anderer Erlasse Die folgenden Erlasse werden aufgehoben:

1. die Verordnung vom 26. Oktober 20168 über das Informationssystem für die

Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung;

2. die Verordnung vom 1. November 20069 über das Informationssystem für die

Arbeitsvermittlung und die Arbeitsmarktstatistik;

3. die Verordnung vom 25. Oktober 201710 über das Informationssystem für die

Analyse von Arbeitsmarktdaten.

Art. 27 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

26. Mai 2021 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

8 AS 2016 4073 9 AS 2006 4547; 2011 533; 2017 177; 2020 815 10 AS 2017 5853

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Anhang 1 (Art. 9) Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Art. 83 Abs. 1bis Bst. a AVIG): Daten und Zugriffsrechte

1 Abkürzungen

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung ALE Arbeitslosenentschädigung ALV Arbeitslosenversicherung AMM Arbeitsmarktliche Massnahmen BVG Berufliche Vorsorge BUR Betriebs- und Unternehmensregister EESSI Electronic Exchange of Social Security Information IBAN International Bank Account Number IE Insolvenzentschädigung IK Individuelles Konto IV Invalidenversicherung KAE Kurzarbeitsentschädigung KTG Krankentaggelder PLZ Postleitzahl RINA Reference Implementation for a National Application SB Sachbearbeitung SWE Schlechtwetterentschädigung UID Unternehmensidentifikation UPI Unique Person Identification

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2 Rollenbeschreibung

2.1 Arbeitslosenkassen

SB ALE Sachbearbeitung Leistungsart ALE inklusive Gruppenverantwortlichen und Kontrollverantwortlichen für ALE so- wie Sachbearbeitung alle Leistungsarten SB IE Sachbearbeitung Leistungsart IE inklusive Gruppenverantwortlichen und Kontrollverantwortlichen für IE sowie Sachbearbeitung alle Leistungsarten SB KS Sachbearbeitung Leistungsart KAE/SWE inklusive Gruppenverantwortlichen und Kontrollverantwortlichen für KAE/SWE sowie Sachbearbeitung alle Leistungsarten SB INT Sachbearbeitung Internationales SB FIN Sachbearbeitung Finanzen

2.2 ALV-Ausgleichsstelle

SB INT Sachbearbeitung Internationales SB REV Sachbearbeitung Revision: für alle Leistungsarten inklusive AMM SB JD Sachbearbeitung Juristischer Dienst: für alle Leistungsarten inklusive AMM SB SUP Sachbearbeitung Fach- und Applikationssupport ALV-Ausgleichsstelle sowie externe Partner der ALV-Ausgleichsstelle SB FIN Sachbearbeitung Finanzen

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3. Daten und Zugriffsrechte

Legende B Bearbeitung von Daten A Einsehen von Daten – Kein Zugriff

Arbeitslosenkassen ALV-Ausgleichsstelle

SB ALE SB IE SB KS SB INT SB FIN SB INT SB FIN SB REV SB JD SB SUP

3.1 Arbeitslosenentschädigung und Internationales

3.1.1 Personendaten der versicherten Person B A A B B B – B B B

(AHV-Nummer, ALV-Personen-Nummer, Name, Vor- name, Geschlecht, Geburtsdatum, Sprache, Zivilstand, Na- tionalität, Aufenthaltsstatus, Heimatort, Bevollmächtigte/r)

3.1.2 Adressdaten der versicherten Person B A A B B B – B B B

(Strasse, Nummer, PLZ, Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

3.1.3 Daten zu den Kindern der versicherten Person B A A B B B – B B B

(Anzahl Kinder sowie AHV-Nummer, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum der Kinder)

3.1.4 Zahlungsverbindung/IBAN der versicherten Person B A A – B – – B B B

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Arbeitslosenkassen ALV-Ausgleichsstelle

SB ALE SB IE SB KS SB INT SB FIN SB INT SB FIN SB REV SB JD SB SUP

3.1.5 Daten zur Erwerbstätigkeit und -fähigkeit der versicherten B A A B B B – B B B Person (Beschäftigungsgrad, Arbeitsfähigkeit, letztes Ar- beitsverhältnis [inklusive Kündigung, Lohnansprüchen und/oder weiteren Leistungen], weitere Einkommen, Betei- ligungen, Tätigkeitsnachweise, weitere Anspruchserhebun- gen)

3.1.6 Daten zu Versicherungsleistungen bzw. Renten und/oder B A A B B B – B B B

Taggeldern der versicherten Person (AHV, IV, BVG, KTG, ausländische Sozialversicherung) 3.1.7 Daten zu Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär, Zi- B A A B B B – B B B vildienst und Zivilschutzdienst, Haftaufenthalt und/ oder Aufenthalt in Erziehungseinrichtungen oder Ähnli- chem der versicherten Person

3.1.8 Anspruchsdaten der versicherten Person B A A – B – – B B B

3.1.9 Auszahlungsdaten inklusive Einzahlungsdaten zu Rückfor- B A A – B – B B B B derungen (Mahnungen, Betreibungen, Erlassgesuche und Erlasse) 3.1.10 Auszahlungsdaten (Prämien) an die Sozialversicherungen B – – – B – B B B B

3.1.11 Quellensteuerdaten der versicherten Person B A A – B – – B B B

3.1.12 Verfügungen für die versicherte Person B A A – B – – B B B

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Arbeitslosenkassen ALV-Ausgleichsstelle

SB ALE SB IE SB KS SB INT SB FIN SB INT SB FIN SB REV SB JD SB SUP

3.1.13 Betriebsdaten für ALE (BUR-Nummer, UID, Name, B A A B B B – B B B

Rechtsform, Adresse sowie Daten zur Erwerbstätigkeit, zum Anstellungsverhältnis, zum Beteiligungsverhältnis so- wie zu Ansprüchen der versicherten Person) 3.1.14 Angaben der ausländischen Träger und/oder Verbindungs- A A A B B B – B B B stelle

3.1.15 Abrechnungen der ausländischen Verbindungsstelle A – – – B B – B B B

3.2 Insolvenzentschädigung

3.2.1 Personendaten der versicherten Person (s. 3.1.1) A B A – B – – B B B

3.2.2 Adressdaten der versicherten Person (s. 3.1.2) A B A – B – – B B B

3.2.3 Zahlungsverbindung/IBAN der versicherten Person A B A – B – – B B B

3.2.4 Daten zur Erwerbstätigkeit der versicherten Person A B A – B – – B B B

(Dauer des Arbeitsverhältnisses, letzter Arbeitstag, Tätig- keit, Beschäftigungsgrad, Lohn- und sonstige Forderungen [inklusive Vorschüssen], Ferienansprüche) 3.2.5 Daten zu Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär, Zi- A B A – B – – B B B vildienst und Zivilschutzdienst der versicherten Person

3.2.6 Anspruchsdaten der versicherten Person A B A – B – – B B B

3.2.7 Daten zu AMM der versicherten Person A B A – B – – B B B

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Arbeitslosenkassen ALV-Ausgleichsstelle

SB ALE SB IE SB KS SB INT SB FIN SB INT SB FIN SB REV SB JD SB SUP

3.2.8 Auszahlungsdaten inklusive Einzahlungsdaten zu Rückfor- A B A – B – B B B B derungen (Mahnungen, Betreibungen, Erlassgesuche und Erlasse)

3.2.9 Auszahlungsdaten (Prämien) an die Sozialversicherungen B – – – B – B B B B

3.2.10 Quellensteuerdaten der versicherten Person A B A – B – – B B B

3.2.11 Verfügungen für die versicherte Person A B A – B – – B B B

3.2.12 Betriebsdaten für IE (BUR-Nummer, UID, Name, Rechts- A B A – B – – B B B

form, Adresse sowie Daten zur Erwerbstätigkeit, zum An- stellungsverhältnis sowie zu Ansprüchen der versicherten Person, Daten zur Abrechnung an die Sozialversicherun- gen)

3.3 Kurzarbeits-/Schlechtwetterentschädigung

3.3.1 Betriebsdaten für KAE/SWE (BUR-Nummer, UID, A A B – B – – B B B

Name, Rechtsform, Adresse, Ansprechpartner, Personalbe- stand, betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Umfang der Kurzarbeit, Ausgleichskasse, Fragebogen [zu Vorstellung der Firma, Auftragslage und Geschäfts- gang, Begründung der Kurzarbeit und Ausblick])

3.3.2 Personendaten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer A A B – B – – B B B

(AHV-Nummer, ALV-Personen-Nummer, Name, Vor- name, Geschlecht, Geburtsdatum)

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Arbeitslosenkassen ALV-Ausgleichsstelle

SB ALE SB IE SB KS SB INT SB FIN SB INT SB FIN SB REV SB JD SB SUP

3.3.3 Anspruchsdaten inklusive Rückforderungen A A B – B – – B B B

des Betriebs

3.3.4 Auszahlungsdaten inklusive Rückforderungen, A A B – B – B B B B

Mahnungen und Betreibungen, Erlassgesuchen und Erlas- sen des Betriebs

3.3.5 Verfügungen für den Betrieb A A B – B – – B B B

3.4 Projektkosten für AMM

3.4.1 Auszahlungsdaten – – – – B – B B B B

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Anhang 2 (Art. 11)

Informationssystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung (Art. 83 Abs. 1bis Bst. b AVIG): Daten und Zugriffsrechte

1 Abkürzungen

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung ALK Arbeitslosenkasse AMM Arbeitsmarktliche Massnahmen BUR Betriebs- und Unternehmensregister IIZ Interinstitutionelle Zusammenarbeit IS-ALA Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung IV Invalidenversicherung KAE Kurzarbeitsentschädigung KAST Kantonale Amtsstelle KB Behörde zur Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht KD Konsularische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten SB Sachbearbeitung SH Sozialhilfe RINA Reference Implementation for a National Application SB Sachbearbeitung SWE Schlechtwetterentschädigung

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2. Daten und Zugriffsrechte

Legende: A Zugriff aufgrund von Bearbeitungsrechten auf alle Fälle F Zugriff aufgrund von Bearbeitungsrechten auf eigene Fälle – Kein Zugriff

KAST SH im Rahmen der IV im Rahmen der IIZ KD IIZ

Stellensuchende Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-Mail-Adresse, A F F A Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Nationalität, AHV-Nummer / Sozialver- sicherungsnummer, Personennummer, Aufenthaltsstatus und -berechtigung Anmeldedatum und Anmeldeort, Zuweisungsstopp, Erwerbsstatus und Erwerbs- A F F A situation, Leistungsbezug/kantonale Arbeitslosenhilfe, zuständige Amtsstellen und -personen Berufliche Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen, Lebenslauf, Sprach- A F F A kenntnisse Art und Ausmass der gesuchten Tätigkeit (Verfügbarkeit), Mobilität, A F F A Führerausweis, Arbeitsregion, letzter Arbeitgeber und dessen Branche Gewünschte Datenfreigabe A F F A Beginn, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Versicherungsleistungen, F – – F Rahmenfrist, Beschäftigungsgrade, Langzeitarbeitslosigkeit, ALK/Zahlstelle und deren zuständige SB, Kontrollperiode Kontroll- und Beratungstermine (Datum, Zeit, Durchführungsort), F – F F Beratungsprotokolle

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KAST SH im Rahmen der IV im Rahmen der IIZ KD IIZ

Vermittelbarkeit, Qualifizierungsbedarf, für Wiedereingliederung notwendige F F F F IS-ALA-Daten, Wiedereingliederungsziele, Wiedereingliederungsaktionen Zugewiesene Fachberatung F F F F Zuweisungen zu Stellenangeboten, Kontaktperson, Zuweisungsresultat A F F A Matchingresultate A – F A Art, Dauer und Höhe eines Zwischenverdienstes; Kontaktdaten F – F F des Arbeitgebers während des Zwischenverdienstes Art, Dauer, Durchführungsort und Kosten einer AMM (Titel der Massnahme, F F F F Anbieter, Beginn und Ende, Anwesenheitspflicht, Verantwortlicher LAM, Ziel- gruppen, Mindestvoraussetzungen, Durchführungsort, verantwortliche Person), für AMM notwendige Daten Stellensuchender, für AMM notwendige IS-ALA- Daten Leistungsexporte F F F – Arbeitsbemühungen (Kontrollperiode, Personalberaterin oder Personalberater), F F F – Nachweisbefreiung Grund, Beginn und Dauer von Sanktionen, Vermittlungsfähigkeit F – F – Abmeldedatum und Abmeldegrund, Arbeitsbeginn, neuer Arbeitgeber, F F F F neuer Arbeitskanton, Branche und gefundener Beruf

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KAST SH im Rahmen IV im Rahmen KD KB der IIZ der IIZ

Unternehmen Name, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-Mail-Adresse, Webadresse, Branche, A F A A A Unternehmensstatus, Verweiser-Nummer BUR-Daten (BUR-Nummer, Adresse, Telefonnummer, Rechtsform, Be- A F A A – triebsgrösse, Wirtschaftsstatus, Arbeitssprache), Handelsregisterdaten Kontaktpersonen (Funktion, Stellung, Sprache, Adresse, Telefonnummer, Fax, A F A A A E-Mail-Adresse) Vereinbarung zur Zusammenarbeit, Geschäftstätigkeit, Erreichbarkeit A F A A – Beschäftigte Berufsgruppen A F A A A Geschäftsgang (Zeitraum, Stellen, durch RAV besetzte Stellen, KAE, SWE, An- A F A A - zahl beschäftigte Stellensuchende, Zuschüsse) Ausgeschriebene Stellen, Zuweisungen, Stellenmeldung, Stellenabmeldung A F A A A (Grund, Datum), Stellenbezeichnung, Arbeitsbedingungen (Antritt, Dauer, Be- schäftigungsgrad, Lohn, Örtlichkeit), Tätigkeit, Stellenanforderungen (Qualifikation, Erfahrung, Ausbildungsniveau, Abschluss), erforderliche Sprach- kenntnisse, Kontaktperson, Zuweisungen Matchingresultate A – A A – Beginn, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Versicherungsleistungen, zustän- A – – – – dige Amtsstellen und -personen, Betriebsabteilung, Anzahl der betroffenen Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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Anhang 3 (Art. 20 und 25)

Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen und Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung (Art. 83 Abs. 1bis Bst. d und e AVIG): Funktionen und Zugriffsrechte

1. Abkürzungen

AMM Arbeitsmarktliche Massnahmen RAV Regionale Arbeitsvermittlungszentren

2. Rollenbeschreibung

Rollen Beschreibung

Anonym Benutzerinnen und Benutzer ohne Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung STES Beim RAV aktiv gemeldete stellensuchende Personen und/oder versicherte Personen mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung Arbeitgeber Arbeitgeber mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung pAV Private Arbeitsvermittler und Personalverleihunternehmen (Verleiher) mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung öAV Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung SYS-Admin Beauftragte Informatikentwicklung mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung AMM-Anbieter Anbieter von AMM mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung

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3. Funktionen und Zugriffsrechte

Legende: X Zugriff – Kein Zugriff

Funktionen Rollen

Anonym STES Arbeitgeber pAV SYS-Admin öAV AMM-Anbieter

Kandidatinnen und Kandidaten suchen X X X X X X X Personalien und Kontaktdaten der Kan- didatinnen und Kandidaten einsehen – – – X X – – Kandidatinnen und Kandidaten kontak- tieren – – X X – – – Stellen melden X – X X – – – Stellen bewirtschaften – – X X – – – Stellen suchen X X X X X X X Auf die Dienstleistungen rund um die Stellensuche zugreifen – X X X X X X Auf den Informationsvorsprung zugrei- fen – X – – X X – Persönliche Arbeitsbemühungen nach- weisen – X – – – – – Bewerbungsunterlagen einreichen – X – – – – –

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Funktionen Rollen

Anonym STES Arbeitgeber pAV SYS-Admin öAV AMM-Anbieter

Angaben der versicherten Person einrei- chen – X – – – – – Voranmeldung Kurzarbeit einreichen X – X X X – – Antrag und Abrechnung Kurzarbeitsent- schädigung einreichen – – X X X – – Anmeldung zur Arbeitsvermittlung X – – – – – – Daten der Entscheide einsehen (inklusive ausgewählter Daten von Stellensuchenden) – X – – – X X Dokumente im Zusammenhang mit AMM herunterladen und hochladen – X – – – X X System verwalten – – – – – X –

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