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AS 2021 367

Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands

SR 0.362.31; AS 2008 481

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands – Inkrafttreten von Notenaustauschen Am 11. Mai 2021 hat die Schweiz dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des vorliegenden Abkommens, den Abschluss des innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens für die folgenden Notenaus- tausche, welche seit dem 28. Dezember 2019 vorläufig angewendet werden, mitge- teilt:

Notenaustausch vom 20. Dezember 2018 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2018/1861 über die Einrich- tung, den Betrieb und die Nutzung des SIS im Bereich der Grenzkontrollen, zur Än- derung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 SR 0.362.380.085; AS 2019 3285

Notenaustausch vom 20. Dezember 2018 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2018/1862 über die Einrich- tung, den Betrieb und die Nutzung des SIS im Bereich der polizeilichen Zusammen- arbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhe- bung des Beschlusses 2007/533/JI und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 und des Beschlusses 2010/261/EU SR 0.362.380.086; AS 2019 3289

Die Notenaustausche sind demzufolge am 11. Mai 2021 in Kraft getreten.

2021-1792 AS 2021 367

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. AS 2021 367 Inkrafttreten von Notenaustauschen

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