AS 2021 538
Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz
AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung)
Änderung vom 6. September 2021
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet:
I Die Anhänge 1 und 2 der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung vom 26. Ap- ril 20171 werden gemäss Beilage geändert. Die Berichtigungen der Anhänge 1–5, Tabelle 2, Strahlenmessung sowie Anhang 4, Tabelle 2, Koordination und Administration sowie Anhang 4, Tabelle 4, Operationel- ler Strahlenschutz betreffen nur den französischen Text.
II Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
6. September 2021 Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset
1 SR 814.501.261
2021-2938 AS 2021 538
Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung AS 2021 538
Anhang 1 (Art. 1 Abs. 2 Bst. a)
Tätigkeiten im Bereich Medizin für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, Tierärztinnen und Tierärzte
Tabelle 1 Einträge MA 1-MA 11 Die Fussnoten in Tabelle 1, Anwendungsbereich, MA 5 zu den Einträgen «Chirurgie», «Kinderchirurgie», «Neurochirurgie», «Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates», «Physikalische Medizin und Rehabilitation» und «Urologie» werden aufgehoben.
Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung / Praktikum Erlaubte Tätigkeiten
MA 1 – Radio-Onkologie / Strahlentherapie2 – Eidgenössischer Facharzttitel in Ra- – Verschreibung radiologischer Anwendungen dio-Onkologie / Strahlentherapie – Rechtfertigung, Durchführung und Befundung therapeutischer Anwendungen mit Anlagen und geschlossenen radioaktiven Quel- len in der Radio-Onkologie / Strahlentherapie – Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für die oben genannten Anwendungen MA 2 – Dermatologie und Venerologie – Eidgenössischer Facharzttitel in Der- – Verschreibung radiologischer Anwendungen matologie und Venerologie – Rechtfertigung, Durchführung und Befundung therapeutischer – Fähigkeitsausweis «Dermatologische Anwendungen mit Anlagen in der Dermatologie und Venerologie Radiotherapie (SGDV)» – Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für – Anerkannte Strahlenschutzausbildung die oben genannten Anwendungen nach Tabelle 3
2 Die Strahlenschutzausbildung ist bereits im Weiterbildungsprogramm enthalten, daher ist keine zusätzliche Ausbildung notwendig.
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Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung / Praktikum Erlaubte Tätigkeiten
MA 3 – Nuklearmedizin3 – Eidgenössischer Facharzttitel in Nuk- – Verschreibung radiologischer Anwendungen learmedizin – Rechtfertigung, Anwendung und Befundung therapeutischer und diagnostischer Anwendungen mit offenen radioaktiven Quellen in der Nuklearmedizin – Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für die oben genannten Anwendungen MA 4 – Radiologie4 – Eidgenössischer Facharzttitel in Ra- – Verschreibung radiologischer Anwendungen diologie – Rechtfertigung, Durchführung und Befundung diagnostischer und interventioneller Anwendungen im Hochdosisbereich, mittleren Dosisbereich und Niedrigdosisbereich nach Art. 26 StSV mit di- agnostischen Anlagen – Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für die oben genannten Anwendungen
3 Die Strahlenschutzausbildung ist bereits im Weiterbildungsprogramm enthalten, daher ist keine zusätzliche Ausbildung notwendig. 4 Die Strahlenschutzausbildung ist bereits im Weiterbildungsprogramm enthalten, daher ist keine zusätzliche Ausbildung notwendig.
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Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung / Praktikum Erlaubte Tätigkeiten
MA 5 – Anästhesiologie – Entsprechender eidgenössischer – Verschreibung radiologischer Anwendungen – Angiologie Facharzttitel und Schwerpunkt – Rechtfertigung, Durchführung und Befundung diagnostischer und – Chirurgie – Entsprechender Fähigkeitsausweis in interventioneller Anwendungen im Hochdosisbereich, mittleren – Gastroenterologie der Radiologie5 Dosisbereich und Niedrigdosisbereich nach Art. 26 StSV mit An- – Gefässchirurgie – Anerkannte Strahlenschutzausbildung lagen für die oben genannten Anwendungen – Handchirurgie nach Tabelle 3 – Ausgenommen sind die Rechtfertigung, Durchführung und Be- – Herz- und thorakale Gefässchirurgie fundung von computertomografischen und mammografischen An- – Kardiologie wendungen – Kinderchirurgie – Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für – Kinder- und Jugendmedizin mit die oben genannten Anwendungen Schwerpunkt Kindernotfallmedizin – Neurochirurgie – Orthopädische Chirurgie und Trau- matologie des Bewegungsapparates – Physikalische Medizin und Rehabili- tation – Pneumologie – Rheumatologie – Urologie MA 6 – Entsprechender eidgenössischer – Allgemeine Innere Medizin Facharzttitel / Weiterbildungstitel – Verschreibung radiologischer Anwendungen – Kinder und Jugendmedizin – Fähigkeitsausweis «Röntgenaufnah- – Rechtfertigung, Durchführung und Befundung diagnostischer An- – Neurologie men im niedrigen und mittleren Do- wendungen im mittleren Dosisbereich und Niedrigdosisbereich – Medizinische Onkologie sisbereich (KHM)» nach Art. 26 StSV mit konventionellen Röntgenanlagen – Praktische Ärztin oder praktischer – Anerkannte Strahlenschutzausbildung – Ausgenommen sind die Rechtfertigung, Durchführung und Be- Arzt nach Tabelle 3 fundung von computertomografischen und mammografischen An- – Oto-Rhino-Laryngologie wendungen und die Durchleuchtung – Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für die oben genannten Anwendungen
5 Die Fähigkeitsprogramme in der Radiologie können kostenlos eingesehen werden auf der Internetseite des SIWF unter www.siwf.ch > Fähigkeitsausweise.
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Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung / Praktikum Erlaubte Tätigkeiten
MA 7 – Chiropraktik6 – Eidgenössisches Chiropraktoren-Dip- – Verschreibung radiologischer Anwendungen lom – Rechtfertigung, Durchführung und Befundung diagnostischer An- – Eidgenössischer Weiterbildungstitel wendungen im mittleren Dosisbereich und Niedrigdosisbereich in Fachchiropraktik nach Art. 26 StSV mit konventionellen Röntgenanlagen – Ausgenommen sind die Rechtfertigung, Durchführung und Be- fundung von computertomografischen und mammografischen An- wendungen und die Durchleuchtung – Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für die oben genannten Anwendungen MA 8 – Ärztinnen und Ärzte mit eidgenössi- – Anerkannte Strahlenschutzausbildung – Verschreibung radiologischer Anwendungen schem Facharzttitel oder dem Weiter- nach Tabelle 3 – Rechtfertigung, Durchführung und Befundung diagnostischer An- bildungstitel «Praktische Ärztin oder wendungen im Niedrigdosisbereich nach Art. 26 StSV mit kon- Praktischer Arzt» ventionellen Röntgenanlagen. In diesen Bereich fallen insbeson- dere Thorax- oder Extremitätenaufnahmen – Ausgenommen sind die Rechtfertigung, Durchführung und Be- fundung von computertomografischen und mammografischen An- wendungen und die Durchleuchtung – Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für die oben genannten Anwendungen
6 Die Strahlenschutzausbildung ist bereits im Weiterbildungstitel in Fachchiropraktik enthalten, daher ist keine zusätzliche Ausbildung notwendig.
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Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung / Praktikum Erlaubte Tätigkeiten
MA 9 – Eidgenössischer Facharzttitel in – Oto-Rhino-Laryngologie Oto-Rhino-Laryngologie – Verschreibung radiologischer Anwendungen – Fähigkeitsausweis «Digitale – Rechtfertigung, Durchführung und Befundung von Anwendungen Volumentomografie in der Mund-, mit digitalen Volumentomografen im Niedrigdosisbereich nach Kiefer- und Gesichtschirurgie und Art. 26 StSV Oto-Rhino-Laryngologie – Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für (SGMKG/SGORL)» die oben genannten Anwendungen – Anerkannte Strahlenschutzausbildung nach Tabelle 3 MA 10 – Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie – Eidgenössischer Facharzttitel in – Verschreibung radiologischer Anwendungen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie – Rechtfertigung, Durchführung und Befundung von Anwendungen – Fähigkeitsausweis «Digitale mit digitalen Volumentomografen im Niedrigdosisbereich nach Volumentomografie in der Mund-, Art. 26 StSV Kiefer- und Gesichtschirurgie und – Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für Oto-Rhino-Laryngologie die oben genannten Anwendungen (SGMKG/SGORL)» – Anerkannte Strahlenschutzausbildung nach Tabelle 3 MA 11 – Alle Ärztinnen oder Ärzte – Eidgenössisches Arztdiplom – Verschreibung radiologischer Anwendungen – Rechtfertigung, Durchführung und Befundung diagnostischer An- wendungen im Niedrigdosisbereich nach Art. 26 StSV mit kon- ventionellen Röntgenanlagen. In diesen Bereich fallen insbeson- dere Thorax- oder Extremitätenaufnahmen – Ausgenommen sind die Rechtfertigung, Durchführung und Be- fundung von computertomografischen und mammografischen An- wendungen und die Durchleuchtung – Ausgenommen ist die Ausübung der Funktion als Strahlenschutz- Sachverständige
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Tabellen 2 und 3, Kompetenzen / Berufsnummer, MA 5 Disziplinen nach Tabelle 1 Anwendungsbereich MA 5
Tabelle 2 und 3, Kompetenzen / Berufsnummer, MA 6 Disziplinen nach Tabelle 1 Anwendungsbereich MA 6
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Anhang 2 (Art. 1 Abs. 2 Bst. b)
Tätigkeiten im Bereich medizinische Berufe (ausser Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, Tierärztinnen und Tierärzte) und Handel in der Medizin
Tabelle 1, Notwendige Ausbildung / Praktikum, MP 14 – Abgeschlossene berufliche Grundbildung als Dentalassistentin EFZ oder Dentalassistent EFZ – Abgeschlossene anerkannte Strahlenschutzausbildung nach MP 13 – Eine anerkannte Strahlenschutzausbildung nach Tabelle 3
Tabelle 4, Aufnahmetechnik und Untersuchungen Berufsspezifische Aufnahme- 5 5 4 4 4 – 4 – – – – – 4 – 2 techniken im Niedrigdosisbe- reich nach Art. 26 StSV in der Radiologie
Tabelle 4, Aufnahmetechnik und Untersuchungen Berufsspezifische Aufnahme- 5 5 4 4 – 4 – – – – – – 4 – 2 techniken im mittleren Dosis- bereich nach Art. 26 StSV in der Radiologie
Tabelle 4, Aufnahmetechnik und Untersuchungen – Mit CT 5 5 4 4 – – – – – – – – – – 2