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AS 2021 558

Bundesbeschluss vom 21. Juni 2019 über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der Türkei

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der Türkei

vom 21. Juni 2019

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. November 20182, beschliesst:

Art. 1

1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

a. Freihandelsabkommen vom 25. Juni 20183 zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei; b. Landwirtschaftsabkommen vom 25. Juni 20184 zwischen der Schweiz und der Türkei.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d

Ziff. 3 BV).

Ständerat, 21. Juni 2019 Nationalrat, 21. Juni 2019 Der Präsident: Jean-René Fournier Die Präsidentin: Marina Carobbio Guscetti Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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