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AS 2021 579

Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Zusatzübereinkommen vom 7. September 1956 über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken

SR 0.311.371; AS 1965 135

Geltungsbereich am 22. September 2021, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)

Israel*2 23. Oktober 1957 23. Oktober 1957 Palästina 22. März 2018 B 22. März 2018 Vereinigte Staaten*2 6. Dezember 1967 B 6. Dezember 1967 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Organisation der Vereinten Nationen (UNO): https://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1965 135; 1972 721; 1980 221, 1982 1307; 1984 224; 1986 321; 1987 798; 1991 944; 2005 1147; 2008 3745; 2017 2481. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereichs ist auf der Publikationsplattform des Bundesrechts «Fedlex» unter folgender Adresse veröffentlicht www.fedlex.admin.ch/de/treaty.

2 Neue Publikation auf Grund einer Erklärung, welche dieser Staat mit Bezug auf

das Zusatzübereinkommen abgegeben hat.

2021-3152 AS 2021 579

Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher AS 2021 579 Einrichtungen und Praktiken. Zusatzübereinkommen

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