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AS 2021 629

Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht (VGR)

Änderung vom 23. März 2021

Das Bundesverwaltungsgericht erlässt folgendes Reglement:

I Das Geschäftsreglement vom 17. April 20081 für das Bundesverwaltungsgericht wird wie folgt geändert:

Art. 7 Aufgehoben

Art. 15 Abs. 1 Einleitungsteil

1 Der Generalsekretär oder die Generalsekretärin steht der Gerichtsverwaltung

einschliesslich der wissenschaftlichen Dienste vor und übt die Aufsicht über die Geschäftsführung der Schätzungskommissionen und ihrer Präsidenten oder Präsiden- tinnen aus. Er oder sie ist zuständig für die Vorbereitung und Ausführung der vom Gesamtgericht, der Verwaltungskommission und der Präsidentenkonferenz gefassten Beschlüsse. Dabei ist er oder sie insbesondere zuständig für:

Art. 23 Abs. 1 1 Die erste Abteilung behandelt Geschäfte, die ihren Schwerpunkt in den Bereichen Infrastruktur, Umwelt, Abgaben und Personal haben, sowie Verfahren aufgrund des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 20152.