AS 2021 685
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AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV)
Änderung vom 3. November 2021
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 20101 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 2 Bst. b
2 Sie regelt für Pflanzenschutzmittel in der Form, in der sie vermarktet werden:
b. die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Verwendung;
Art. 77 Abs. 6 6 Ein Pflanzenschutzmittel darf nur eingeführt werden, wenn es gemäss dieser Ver- ordnung zugelassen wurde oder wenn gemäss Artikel 14 Absatz 2 keine Zulassung erforderlich ist.
II Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
3. November 2021 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
1 SR 916.161
2021-3622 AS 2021 685
Pflanzenschutzmittelverordnung AS 2021 685