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AS 2022 104

AS 2022 104

AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Internationaler Pakt vom 16. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte

SR 0.103.2; AS 1993 750

Erneuerung der Erklärung der Schweiz betreffend Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für Menschenrechte auf Grund des Artikels 41 Am 24. Januar 2022 hat die Schweiz dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ihren Entscheid notifiziert, gemäss Artikel 41 Absatz 1 des Paktes die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für Menschenrechte zur Entgegennahme und Prüfung von Mitteilungen, mit denen ein Vertragsstaat geltend macht, ein anderer Vertragsstaat komme seinen Verpflichtungen nicht nach, für eine Zeitdauer von fünf Jahren zu verlängern. Die Verlängerung ist am 24. Januar 2022 wirksam geworden.

2022-0494 AS 2022 104

Bürgerliche und politische Rechte. Internationaler Pakt AS 2022 104