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AS 2022 236

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen. Berichtigung

AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Angenommen von der Versammlung des Madrider Verbands am 2. Oktober 2018 In Kraft getreten am 1. Februar 2020 (AS 2020 1667; RS 0.232.112.21)

Titel

Statt: Gemeinsame Ausführungsordnung vom 18. Januar 1996 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

muss es heissen:

Ausführungsordnung von 2. Oktober 2018 betreffend das Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

12. April 2022 Bundeskanzlei

2022-1133 AS 2022 236

Internationale Registrierung von Marken. AS 2022 236 Gemeinsame Ausführungsordnung. Berichtigung

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