AS 2022 341
Abkommen vom 9. Dezember 2019
in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union im Rahmen von Verhandlungen gemäss Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO-Zugeständnisse der Schweiz für gewürztes Fleisch
SR 0.632.290.17; AS 2021 247
Präambel
Inkrafttreten des Abkommens
Durch Notenaustausch vom 13. Juli 2020 und 12. Mai 2022 haben sich die Schweiz und die Europäische Union den Abschluss der internen Verfahren, die für das Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens erforderlich sind, notifiziert.
Das Abkommen ist folglich am 19. Mai 2022 in Kraft getreten.
Abkommen vom 9. Dezember 2019 in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union im Rahmen von Verhandlungen gemäss Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO-Zugeständnisse der Schweiz für gewürztes FleischSR 0.632.290.17; AS 2021 247