1. Dieses Übereinkommen gilt für die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge aus Zivilstandsregistern, in denen die Geburt, die Anerkennung eines Kindes, die Eheschliessung, die eingetragene Partnerschaft oder der Tod beurkundet ist.
2. Es gilt ebenso für die Ausstellung einer mehrsprachigen, codierten Bescheinigung über die Eintragung einer Partnerschaft durch eine andere staatliche Behörde als eine Zivilstandsbeamtin oder einen Zivilstandsbeamten.