Dieses Gesetz bezweckt, bei genetischen und pränatalen Untersuchungen beim Menschen:
a. die Menschenwürde und die Persönlichkeit zu schützen;
b. Missbräuche bei der Durchführung der Untersuchungen und beim Umgang mit genetischen Daten zu verhindern;
c. die Qualität der Durchführung der Untersuchungen und der Interpretation der Ergebnisse sicherzustellen.
Es regelt, unter welchen Voraussetzungen genetische und pränatale Untersuchungen beim Menschen durchgeführt werden dürfen:
a. im medizinischen Bereich;
b. ausserhalb des medizinischen Bereichs;
c. bei Arbeits- und Versicherungsverhältnissen sowie in Haftpflichtfällen;
d. zur Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung von Personen.