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AS 2022 91

AS 2022 91

AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Europäisches Übereinkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

SR 0.822.725.22; AS 2003 1765

Änderung des Übereinkommens Angenommen am 21. Oktober 2020 In Kraft getreten für die Schweiz am 23. April 2022

Art. 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Übersetzung

1. Dieses Übereinkommen liegt bis zum 31. März 1971 zur Unterzeichnung auf, nach

diesem Tag liegt es für die Mitgliedstaaten der Wirtschaftskommission für Europa und für Staaten, die nach Absatz 8 oder 11 der Statuten in beratender Eigenschaft zu dieser Kommission zugelassen sind, zum Beitritt auf. Der Beitritt gestützt auf Ab- satz 11 der Statuten ist beschränkt auf folgende Staaten: Algerien, Ägypten, Jorda- nien, Libanon, Marokko und Tunesien.

2022-0372 AS 2022 91

Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten AS 2022 91 Fahrpersonals. Europäisches Übereink.

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