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AS 2023 132

Multilaterales Übereinkommen
zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und
Gewinnverlagerung
SR 0.671.1; AS 2020 486

Geltungsbereich am 13. März 20231

Die Schweiz ist durch die Bestimmungen des Multilateralen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung in Bezug auf die folgenden Staaten und Gebiete gebunden, gemäss Artikel 35(7)(b) in Verbindung mit Artikel 35(7)(a)(i) dieses Übereinkommens:

Wirksam ab

Island2

15. Januar 20233

Litauen

17. Januar 20214

Luxemburg

26. Juni 20205

Tschechische Republik

17. Januar 20216

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