AS 2023 132
Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Geltungsbereich am 13. März 20231
Die Schweiz ist durch die Bestimmungen des Multilateralen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung in Bezug auf die folgenden Staaten und Gebiete gebunden, gemäss Artikel 35(7)(b) in Verbindung mit Artikel 35(7)(a)(i) dieses Übereinkommens:
Wirksam ab | |
|---|---|
Island2 | 15. Januar 20233 |
Litauen | 17. Januar 20214 |
Luxemburg | 26. Juni 20205 |
Tschechische Republik | 17. Januar 20216 |