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AS 2023 240

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Armenien

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. Mai 20222,

beschliesst:

Art. 1

Das Protokoll vom 12. November 20213 zur Änderung des Abkommens vom 12. Juni 20064 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

Nationalrat, 16. Dezember 2022

Der Präsident: Martin Candinas
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ständerat, 16. Dezember 2022

Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller
Die Sekretärin: Martina Buol

Ablauf der Referendumsfrist

Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 8. April 2023 unbenützt abgelaufen.5

19. Mai 2023

Bundeskanzlei

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