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AS 2023 245

AS 2023 245 (AsylV 3)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Anhang 6 der Asylverordnung 3 vom 11. August 19991 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

II

Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2023 in Kraft.

10. Mai 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

(Art. 1k Abs. 2)

Schnittstellen zwischen den Informationssystemen

I. Daten der Datenbank DOPO, die an das Informationssystem MIDES übermittelt werden

Gesprächstermin Erstbefragung unbegleitete minderjährige Asylbewerber

Gesprächstermin Personalienaufnahme

Gesprächstermin Dublin-Gespräch

Gesprächstermin Anhörung

II. Daten des Informationssystems MIDES, die an das FM-Tool übermittelt werden

Geschäft «Medizinische Erstkonsultation»

Gesprächstermin Erstbefragung unbegleitete minderjährige Asylbewerber

Geplantes Datum für Austritt aus dem Bundeszentrum

Sprache für Anhörung

Unbegleitete minderjährige Asylbewerber (Ja/Nein)

Sachbearbeiter/in

Gesprächstermin Dublin

Geschäft «Medizinische Eintrittsinformation»

Gesprächstermin Anhörung

Eintrittsdatum

Rechtsvertreter/in

Effektives Datum für Austritt aus dem Bundeszentrum

Gesprächstermin Personalienaufnahme

Geschäft «Daktyloskopierung»

Unterkunftsart

Geschäft «Verschwunden»

Krankenversicherung – Status

III. Daten des FM-Tool, die an die Datenbank DOPO übermittelt werden

Leistungsart

ZEMIS-Nr.

Sprache

IV. Daten des ZEMIS (Teil eAsyl), die an das TM-Tool übermittelt werden

Sprache

Triage nach Dublin-Gespräch

ZEMIS-Nr.

Pendenz

V. Daten der Datenbank DOPO, die an ZEMIS übermittelt werden (Teil eAsyl)

Gesprächstermin Erstbefragung unbegleitete minderjährige Asylbewerber

Gesprächstermin Anhörung

Gesprächstermin Dublin

Gesprächstermin Personalienaufnahme

VI. Daten des Informationssystems ZEMIS, die an die Datenbank DOPO übermittelt werden

Geburtsdatum

Geschlecht

Staatsangehörigkeit

N-Nr.

Eintrittsdatum

Sprachen in ZEMIS

ZEMIS-Nr.

Unbegleitete minderjährige Asylbewerber (Ja/Nein)

Zugewiesener Kanton

Adresse

VII. Daten des Informationssystems ZEMIS, die an das FM-Tool übermittelt werden

ZEMIS-Nr.

Land

Beschwerde erhoben (Ja/Nein)

Datum der Rechtskraft

N-Nr.

Zeitpunkt der Rechtskraft (Mitteilung)

Asylgesuch in der Schweiz (Ja/Nein)

Sprachen in ZEMIS

Datum Beendigung Vorbereitungsphase

Datum Wiederaufnahme Vorbereitungsphase

Unbegleitete minderjährige Asylbewerber (Ja/Nein)

Ist-Datum Taktenphase Endzeitpunkt

Eintrittsdatum

Geschlecht

Geburtsdatum

Adresse

Zugewiesener Kanton

VIII. Daten des Informationssystems MIDES, die an das FM-Tool übermittelt werden

Unbegleitete minderjährige Asylbewerber (Ja/Nein)

Rechtsvertreter/in

Sachbearbeiter/in

Unterkunftsart

ZEMIS-Nr.

IX. Daten des ZEMIS (Teil eAsyl), die an die Datenbank DOPO übermittelt werden

Triage nach Dublin-Gespräch

Sprache in eAsyl

ZEMIS-Nr.

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