Küchenangestellte EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie lagern die angelieferten Lebensmittel gemäss den betrieblichen Vorgaben und bereiten einfachere Speisen und Gerichte nach Arbeitsanweisung und Rezept zu; sie übernehmen selbstständig einen Teilbereich von Arbeitsprozessen.
b. Sie berücksichtigen bei allen Tätigkeiten entlang der Wertschöpfungskette die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben in den Bereichen Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz.
c. Sie tauschen sich innerhalb des Küchenteams für die Auftragserfüllung aus; bei der Produktion von Speisen beachten sie die Eigenschaften und die Charakteristik der Rohprodukte und vermeiden deren Verschwendung.
d. Sie gestalten ihren eigenen Auftritt und kommunizieren mit Mitarbeitenden, Gästen sowie Lieferantinnen und Lieferanten; sie nutzen die Kommunikationsmittel für die Beschaffung und den Austausch von Informationen.