Das Übereinkommen Nr. 170 vom 25. Juni 19903 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
AS 2023 434
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Januar 20212,
beschliesst:
Das Übereinkommen Nr. 170 vom 25. Juni 19903 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Nationalrat, 1. Oktober 2021 Der Präsident: Andreas Aebi | Ständerat, 1. Oktober 2021 Der Präsident: Alex Kuprecht |
Ablauf der Referendumsfrist
Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 20. Januar 2022 unbenützt abgelaufen.4
31. Juli 2023 | Bundeskanzlei |