AS 2023 46
Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 15. August 20181 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern wird wie folgt geändert:
Art. 15 Abs. 2bis
2bis Bei vorläufig aufgenommenen Personen, anerkannten Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen mit Aufenthaltsbewilligung, denen zuvor vorübergehender Schutz ohne Aufenthaltsbewilligung gewährt wurde, wird die Pauschale pro Person um die Beiträge gekürzt, die im Rahmen von Programmen des Bundes für Unterstützungsmassnahmen zugunsten dieser Person ausbezahlt wurden.
II
Diese Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.
25. Januar 2023 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset |