Lexipedia

AS 2023 46

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 15. August 20181 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern wird wie folgt geändert:

Art. 15 Abs. 2bis

2bis Bei vorläufig aufgenommenen Personen, anerkannten Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen mit Aufenthaltsbewilligung, denen zuvor vorübergehender Schutz ohne Aufenthaltsbewilligung gewährt wurde, wird die Pauschale pro Person um die Beiträge gekürzt, die im Rahmen von Programmen des Bundes für Unterstützungsmassnahmen zugunsten dieser Person ausbezahlt wurden.

II

Diese Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.

25. Januar 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) | Lexipedia | Lexipedia