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AS 2023 545

Verordnung des BLV
über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
Änderung vom 22. September 2023

Präambel

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

verordnet:

I

Die Verordnung des BLV vom 6. August 20211 über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 1 Bst. a Fussnote

1 Die Einfuhr von lebenden Tieren und Tierprodukten nach Artikel 1 Absatz 2 aus den folgenden Gebieten der betroffenen Mitgliedstaaten ist verboten:

  • a. aus den in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/5942 geregelten Sperrzonen und infizierten Zonen;

II

Der Anhang wird gemäss Beilage geändert.

III

Diese Verordnung tritt am 27. September 2023 in Kraft.3

22. September 2023

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen:

Hans Wyss

Anhang

(Art. 3)

Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete

Ziff. 2

2 Infizierte Zonen und Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
2.1 Infizierte Zonen

Die Mitgliedstaaten der EU mit infizierten Zonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/6874, die ausserhalb der unter Ziffer 1 genannten Gebiete liegen, sind im folgenden Durchführungsbeschluss festgelegt:

EU-Grunderlass

Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1778

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1778 der Kommission vom 12. September 2023 betreffend bestimmte vorläufige Sofortmassnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest in Schweden; Fassung gemäss ABl. L 228 vom 15.9.2023, S. 251

2.2 Sperrzonen

Die Mitgliedstaaten der EU mit Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, die ausserhalb der unter Ziffer 1 genannten Gebiete liegen, sind im folgenden Durchführungsbeschluss festgelegt:

EU-Grunderlass

Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1684

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1684 der Kommission vom 31. August 2023 betreffend bestimmte vorläufige Sofortmassnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest in Italien; Fassung gemäss ABl. L 217 vom 4.9.2023, S. 123

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