Fachfrauen und Fachmänner Reinigungstechnik mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie nehmen Aufträge für Reinigungsdienstleistungen entgegen, planen die nötigen Termine und den Einsatz von Mitarbeitenden; dabei bestimmen sie Reinigungssysteme, Reinigungsmethoden und die zu verwendenden Produkte.
b. Sie stellen vor dem Einsatz Maschinen, Geräte und Hilfsmittel sowie Reinigungsmaterial und -mittel bereit; bei Bedarf organisieren sie Gerüste und Hebevorrichtungen und installieren spezielle Plattformen; sie sichern die Umgebung des Reinigungsorts sowie den Arbeitsplatz.
c. Sie entsorgen Abfälle anforderungs- und umweltgerecht und führen verwertbare Wertstoffe dem Recycling zu; sie halten die Vorgaben zu Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Sicherheit ein und setzen sie um.
d. Nachdem der Auftrag erfüllt ist, führen sie selbstständig Qualitätskontrollen durch und übergeben das Objekt der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber.
e. Sie kommunizieren mit den Ansprechpersonen des eigenen Betriebs und der Kundschaft, nehmen Reklamationen entgegen und bearbeiten diese.