AS 2023 690
Verordnung des BLV
über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Änderung vom 24. November 2023
Präambel
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
verordnet:
I
Der Anhang der Verordnung des BLV vom 15. Oktober 20211 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
II
Diese Verordnung tritt am 29. November 2023 in Kraft.2
24. November 2023 | Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Hans Wyss |
Anhang
(Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 3–5)
Betroffene Gebiete und Sperrzonen
1 Sperrzonen in den betroffenen Mitgliedstaaten der EU
Die betroffenen Mitgliedstaaten der EU sowie die dort festgelegten Sperrzonen werden in folgendem Durchführungsbeschluss festgelegt:
EU-Grunderlass | Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten |
|---|---|
Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2447 | Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2447 der Kommission vom 24. Oktober 2023 betreffend Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten, ABl. L vom 30.10.2023; zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2578, ABl. L vom 20.11.2023 |
2 Betroffene Mitgliedstaaten der EU
In folgenden Mitgliedstaaten der EU bestehen Sperrzonen:
Bulgarien
Dänemark
Polen
Rumänien
Ungarn