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AS 2023 732

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Tadschikistan

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 20222,

beschliesst:

Art. 1

Das Protokoll vom 4. Juli 20223 zur Änderung des Abkommens vom 23. Juni 20104 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

Ständerat, 16. Juni 2023

Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller
Die Sekretärin: Martina Buol

Nationalrat, 16. Juni 2023

Der Präsident: Martin Candinas
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ablauf der Referendumsfrist

Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 5. Oktober 2023 unbenützt abgelaufen.5

... November 2023

Bundeskanzlei

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