Das BFS erfasst den Harmonisierungsbedarf in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Stellen und stellt die Information den beteiligten Behörden zur Verfügung.
Es bildet thematische Arbeitsgruppen und informiert die betroffenen Behörden darüber. Diese bestimmen ihre Vertretung in den Arbeitsgruppen.
Die thematischen Arbeitsgruppen erarbeiten gemeinsam die semantischen Standards oder schlagen vor, welche bereits vorhandenen semantischen Standards verwendet werden sollen. Soweit möglich und sinnvoll einigen sie sich auf einen einzigen gemeinsamen Standard.
Die Behörden veröffentlichen die semantischen Standards auf der Interoperabilitätsplattform und aktualisieren regelmässig ihre Informationen und die Metadaten in geeigneter Form. Sie sind für die Korrektheit der Angaben verantwortlich.
Das BFS regelt die Erfordernisse und das Verfahren für die Veröffentlichung der Metadaten auf der Interoperabilitätsplattform.
Die dem EMBAG unterstehenden Bundesbehörden übernehmen die semantischen Standards für ihre Daten.