AS 2023 813
AS 2023 813
Präambel
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Organzuteilungsverordnung EDI vom 2. Mai 20071 wird wie folgt geändert:
Art. 3a Abs. 5
Aufgehoben
Art. 13a Sachüberschrift und Abs. 3
Übereinstimmung des Alters und der Blutgruppe
3 Die folgenden Konstellationen sind innerhalb derselben Altersgruppe gleich zu berücksichtigen wie jene mit identischer Blutgruppe (Abs. 1 Bst. a und c sowie 2 Bst. a und c):
a. Die Blutgruppe der Spenderin oder des Spenders ist 0, die Blutgruppe der Patientin oder des Patienten B und der Wert ihrer oder seiner kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper (Anh. 2 Ziff. 3.1) beträgt mehr als 98 Prozent.
b. Die Blutgruppe der Spenderin oder des Spenders ist A, die Blutgruppe der Patientin oder des Patienten AB und der Wert ihrer oder seiner kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper (Anh. 2 Ziff. 3.1) beträgt mehr als 98 Prozent.
Art. 14a Berücksichtigung des Alters und des Werts der kalkulierten Panel‑reaktiven Antikörper
1 Ist die Spenderin oder der Spender unter 30 Jahre alt, so sind Nieren in vierter Priorität wie folgt zuzuteilen:
a. Patientinnen und Patienten zwischen 20 und 59 Jahren; oder
b. Patientinnen und Patienten ab 60 Jahren, deren Wert der kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper (Anh. 2 Ziff. 3.1) mehr als 98 Prozent beträgt.
2 Ist die Spenderin oder der Spender 80 Jahre alt oder älter, so sind Nieren wie folgt zuzuteilen:
a. Patientinnen und Patienten ab 60 Jahren; oder
b. Patientinnen und Patienten unter 60 Jahren, deren Wert der kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper (Anh. 2 Ziff. 3.1) mehr als 98 Prozent beträgt.
Art. 15 Infektionsstatus
Werden Spenderinnen und Spender auf das Epstein-Barr-Virus negativ getestet, so werden Nieren in fünfter Priorität Patientinnen und Patienten zugeteilt, die auf das Epstein-Barr-Virus ebenfalls negativ getestet wurden.
Art. 15a Zuteilung nach Punktesystem
Nieren sind in sechster Priorität Patientinnen und Patienten zuzuteilen, denen nach Anhang 2 die meisten Punkte zugeordnet wurden.
II
1 Anhang 2 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
2 Anhang 2a wird gemäss Beilage geändert.
III
Diese Verordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft.
5. Dezember 2023 | Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset |
(Art. 15a)
Punktesystem für die Zuteilung von Nieren
1 Kriterien und Berechnung der Punkte
Die für die Zuteilung von Nieren nach Artikel 15a relevanten Punkte sind für jede Patientin und jeden Patienten gestützt auf die folgenden Kriterien zu berechnen und anschliessend zu addieren:
a. Übereinstimmung auf dem HLA-Locus;
b. Wert der kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper;
c. Wartezeit.
2 Übereinstimmung auf dem HLA-Locus
Kriterien | Punkte |
|---|---|
für jede Übereinstimmung auf dem HLA-DR-Locus | 8 |
für jede Übereinstimmung auf dem HLA-DQ-Locus | 8 |
für jede Übereinstimmung auf dem HLA-B-Locus | 4 |
für jede Übereinstimmung auf dem HLA-A-Locus | 4 |
3 Wert der kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper
3.1 Der Wert der kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper entspricht dem prozentualen Anteil aller im Swiss Organ Allocation System (SOAS) erfassten Spenderinnen und Spender, gegen die eine Patientin oder ein Patient präformierte Anti-HLA-Antikörper aufweist. Dieser Wert ist für jede Patientin und jeden Patienten individuell zu berechnen. Dabei werden die oben aufgeführten Loci sowie zusätzlich der HLA-C- und der HLA-DP-Locus berücksichtigt.
3.2 Für den Wert der kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper ist für jede Patientin und jeden Patienten eine Punktezahl zu vergeben. Diese ist nach folgender Formel zu berechnen:
Punktezahl = 160 × (Wert der kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper)3
4 Wartezeit
Kriterien | Punkte |
|---|---|
Wartezeit pro Monat seit der Aufnahme in die Warteliste ohne Dialyse | 0,75 |
Wartezeit pro Monat seit Beginn der Dialyse | 1,5 |
(Art. 18)
Punktesystem für die Zuteilung von Bauchspeicheldrüsen und Inseln
Ziff. 1, 3 und 4.3
1 Kriterien und Berechnung der Punkte
Die für die Zuteilung von Bauchspeicheldrüsen und Inseln nach Artikel 18 relevanten Punkte sind für jede Patientin und jeden Patienten gestützt auf die folgenden Kriterien zu berechnen und anschliessend zu addieren:
a. Übereinstimmung auf dem HLA-Locus;
b. Wert der kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper;
c. Wartezeit und allfällige frühere Transplantationen;
d. Bauchumfang und Alter der Spenderin oder des Spenders.
3 Wert der kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper
3.1 Der Wert der kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper entspricht dem prozentualen Anteil aller im Swiss Organ Allocation System (SOAS) erfassten Spenderinnen und Spender, gegen die eine Patientin oder ein Patient präformierte Anti-HLA-Antikörper aufweist. Dieser Wert ist für jede Patientin und jeden Patienten individuell zu berechnen. Dabei werden die oben aufgeführten Loci sowie zusätzlich der HLA-C-, der HLA-DQ- und der HLA-DP-Locus berücksichtigt.
3.2 Für den Wert der kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper ist für jede Patientin und jeden Patienten eine Punktezahl zu vergeben. Diese ist nach folgender Formel zu berechnen:
Punktezahl = (Wert der kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper)3 ÷ 1000
4.3 Nach Beginn der Dialyse ist die Punktezahl nach folgender Formel zu berechnen:
Punktezahl = ((WzoD + WzmD)2 + WzmD2) ÷ 365
WzoD = Wartezeit in Tagen ohne Dialyse
WzmD = Wartezeit in Tagen mit Dialyse