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AS 2024 156

Mitteilung über die Anpassung von Erlassen infolge der Änderung der Jugendarbeitsschutzverordnung

Präambel

Die Änderung vom 14. Februar 20241 der Jugendarbeitsschutzverordnung vom 28. September 20072 (ArGV 5) sieht die Verschiebung des Inhalts von Artikel 4 Absatz 4 nach Artikel 4a Absatz 1 vor.

Diverse Verordnungen des SBFI über die berufliche Gundbildung3 verweisen auf Artikel 4 Absatz 4 ArGV 5. Die betroffenen Verordnungen werden nicht formell mittels Änderungserlass angepasst. Die Verweise werden im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 20044 formlos angepasst.

Die Anpassung wird auf den 1. April 2024 in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts ausgeführt.

15. April 2024

Bundeskanzlei

Mitteilung über die Anpassung von Erlassen infolge der Änderung der Jugendarbeitsschutzverordnung