Printmedienpraktikerinnen und Printmedienpraktiker mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie arbeiten in den Printbereichen Bogen-, Rollen-, Digital- und Siebdruck, in der Druckweiterverarbeitung und Packmittelproduktion oder in der Werbetechnik.
b. Sie bedrucken verschiedene Materialien, führen Weiterverarbeitungsaufträge aus, produzieren Packmittel und Packungen oder stellen werbetechnische Produkte her.
c. Sie sind auf bestimmte Produktionsverfahren spezialisiert und werden entlang der gesamten Produktionskette eingesetzt.
d. Sie sind verantwortlich für spezifische Vor- und Nachbereitungsarbeiten, Lagerung und Transport der Materialien und Produkte.
e. Sie übernehmen Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten der betrieblichen Infrastruktur.
Innerhalb des Berufs der Printmedienpraktikerin und des Printmedienpraktikers EBA gibt es die folgenden Schwerpunkte:
a. Print;
b. Weiterverarbeiten und Packmittelproduktion;
c. Werbetechnik.
Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.