* Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die englischen Texte können auf der Internetseite des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande: https://treatydatabase.overheid.nl/en/Treaty/Details/002883.html eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden. a In Anwendung von Art. 39 wirkt der Beitritt nur im Verhältnis zwischen dem beitretenden Staat und den Vertragsstaaten, die ihre Zustimmung zum Beitritt erklärt haben.
Eine Übersicht der Vertragsbeziehungen zwischen der einzelnen Vertragsstaaten können auf der Internetseite des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande: https://treatydatabase.overheid.nl/en/Treaty/Details/002883.html bezogen werden.
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