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AS 2024 288

AS 2024 288

Geltungsbereich am 17. Juni 2024, Nachtrag1

Vertragsstaaten

Ratifikation
Beitritt (B)

Inkrafttreten

Georgien* a

31. Mai

2021 B

20. August

2022

Nicaragua* a

27. Februar

2019 B

20. August

2022

Vietnam* a

4. März

2020 B

20. August

2022

  • * Vorbehalte und Erklärungen.

  • Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die englischen Texte können auf der Internetseite des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande: https://treatydatabase.overheid.nl/en/Treaty/Details/002883.html eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

  • a In Anwendung von Art. 39 wirkt der Beitritt nur im Verhältnis zwischen dem beitretenden Staat und den Vertragsstaaten, die ihre Zustimmung zum Beitritt erklärt haben.

    Eine Übersicht der Vertragsbeziehungen zwischen der einzelnen Vertragsstaaten können auf der Internetseite des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande: https://treatydatabase.overheid.nl/en/Treaty/Details/002883.html bezogen werden.