Die technischen und betrieblichen Vorgaben für zugelassene Anbieter eines europäischen Dienstes zur elektronischen Erhebung von Strassenbenützungsgebühren (EETS) sind in Anhang 1 geregelt.
Die technischen und betrieblichen Vorgaben für zugelassene Anbieter eines nationalen Dienstes zur elektronischen Erhebung von Strassenbenützungsgebühren (NETS) sind in Anhang 2 geregelt.