Fahrradmechanikerinnen und -mechaniker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie überprüfen Fahrräder mit und ohne Elektromotor gemäss den Herstellerangaben, halten sie instand und bereiten sie für den sicheren Gebrauch im Strassenverkehr vor.
b. Sie ersetzen Fahrrad-Bauteile und Teilsysteme, wenn die Verschleissgrenze erreicht ist oder die Kundschaft eine Umrüstung wünscht; zudem führen sie mechanische Arbeiten an Bauteilen von Fahrrädern durch und montieren auf Wunsch Zubehörteile am Fahrrad.
c. Sie beraten die Kundschaft zur Durchführbarkeit von anforderungsreichen Arbeiten sowie zur Ausstattung und zum Gebrauch von Fahrrädern, Zubehör und Ausrüstung; sie führen Verkaufsgespräche und klären Fragen mit Lieferanten des Betriebs.
d. Sie erledigen Kundendienstaufgaben und beraten und instruieren Personen mit Hilfe von technischen Informationen zum Gebrauch und zur Bedienung von Fahrrädern, Zubehör und Ausrüstung; zusätzlich bewirtschaften sie das Lager und halten Werkzeuge und Betriebseinrichtungen instand.
e. Sie steuern ihre vernetzten Arbeitsabläufe kundenorientiert und selbstständig, führen ihre Arbeiten an den mechanischen, elektrischen und elektronischen Anlagen genau, systematisch und lösungsorientiert durch; sie sind belastbar und umgänglich und pflegen einen korrekten und wertschätzenden Umgang mit anderen; sie setzen Methoden, Einrichtungen und Hilfsmittel wirkungsvoll ein und sind imstande, auch technische Anleitungen in englischer Sprache zu konsultieren; bei allen ihren Arbeiten beachten sie Vorgaben und Vorschriften und befolgen die Massnahmen zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz.