AS 2024 450
AS 2024 450 (ParlG)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Finanzkommission des Nationalrates vom 29. Juni 20231
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. August 20232,
beschliesst:
I
Das Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 20023 wird wie folgt geändert:
Art. 94a Sachüberschrift und Abs. 2 erster SatzDifferenzregelung bei der Legislaturplanung, beim Finanzplan und bei den Planungsgrössen im Voranschlag2 Bei den Bundesbeschlüssen über die Legislaturplanung, über den Finanzplan und über die Planungsgrössen im Voranschlag stellt die Einigungskonferenz zu jeder Differenz einen Einigungsantrag. …
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Die Koordinationskonferenz bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 15. März 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer | Ständerat, 15. März 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog |
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 4. Juli 2024 unbenützt abgelaufen.4
2 Es wird, durch Beschluss der Koordinationskonferenz der Bundesversammlung, auf den 9. September 2024 in Kraft gesetzt.
23. August 2024 | Koordinationskonferenz der Bundesversammlung |