AS 2024 474
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Spenglerin/Spengler mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis
Präambel
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
verordnet:
I
Die Verordnung des SBFI vom 1. Juli 20191 über die berufliche Grundbildung Spenglerin/Spengler mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) wird wie folgt geändert:
Art. 10 Fachliche Anforderungen an Berufsbildnerinnen und BerufsbildnerDie fachlichen Anforderungen an eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt, wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt:a. Spenglerin oder Spengler EFZ mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;b. Spenglerpolierin oder Spenglerpolier mit eidgenössischem Fachausweis;c. einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung;d. einschlägiger Hochschulabschluss mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
15. August 2024 | Staatssekretariat für Bildung, Martina Hirayama |