AS 2024 582
AS 2024 582
(Art. 10 Abs. 1 PublG)
Präambel
Verordnung
über klinische Versuche mit Ausnahme klinischer Versuche mit Medizinprodukten
(Verordnung über klinische Versuche, KlinV)
Änderung vom 7. Juni 2024 (AS 2024 322; SR 810.305)
Ziff. IV Absatz 2statt:2 Die Änderungen betreffend das 5. Kapitel (Art. 64–67) treten am 1. März 2025 in Kraft.muss es heissen:2 Die Änderungen betreffend Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe hbis und das 5. Kapitel (Art. 64–67) treten am 1. März 2025 in Kraft.
Art. 36a Abs. 3statt:3 Ist ein Fall oder sind mehrere Fälle nach Absatz 2 eingetreten, so teilt die Prüfperson dies der Ethikkommission mit.muss es heissen:3 Falls eine zusätzliche Einreichung von Gesuchsunterlagen nach Absatz 2 erforderlich ist, teilt die Prüfperson dies der Ethikkommission mit. 22. Oktober 2024 Bundeskanzlei