Diese Verordnung regelt die Bearbeitung der folgenden Daten im automatisierten Informationssystem des Zivildiensts:
a. Personendaten über Personen, die ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst stellen;
b. Personendaten über zivildienstpflichtige Personen;
c. Personendaten über Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben;
d. Daten über Einsatzbetriebe.