Das Protokoll vom 6. November 20193 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Staat Kuwait zur Änderung des Abkommens vom 16. Februar 19994 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.