AS 2025 125
AS 2025 125
(Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV)
Präambel
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 19951 wird wie folgt geändert:
Art. 12a Abs. 1 Bst. p1 Die Versicherung übernimmt die Kosten für folgende prophylaktische Impfungen unter folgenden Voraussetzungen: Massnahme Voraussetzung p. Impfung gegen Mpox Für Personen mit einem erhöhten Expositionsrisiko gemäss «Analyserahmen und Empfehlungen zur Impfung gegen Affenpocken» des BAG und der EKIF vom 1. September 20222. Bei beruflicher Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die Versicherung. Die Versicherung übernimmt einen Betrag von 100 Franken pro Impfstoffdosis. Die Kostenübernahme ist in Evaluation bis zum 31. Dezember 2025.
II
Diese Verordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.
31. Januar 2025 | Eidgenössisches Departement des Innern: Elisabeth Baume-Schneider |