AS 2025 265
Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige
Präambel
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
verordnet:
I
Die Verordnung des EJPD vom 16. Februar 20101 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige wird wie folgt geändert:
Art. 10 Abs. 22 Auf Gesuch der antragstellenden Person können amtliche Ergänzungen in einer schweizerischen Landessprache oder in einer anderen Sprache aufgeführt werden, wenn damit das Reisen für die antragstellende Person erleichtert wird.
Art. 22 ZeichensatzDie Daten werden nach dem hinterlegten Standardzeichensatz erfasst (ISO-Norm 8859-1 + Latin Extended-A2).
II
Der Anhang wird aufgehoben.
III
Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 11. November 2024 in Kraft.
13. April 2025 | Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Beat Jans |