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AS 2025 265

Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige

Präambel

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

verordnet:

I

Die Verordnung des EJPD vom 16. Februar 20101 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige wird wie folgt geändert:

Art. 10 Abs. 22 Auf Gesuch der antragstellenden Person können amtliche Ergänzungen in einer schweizerischen Landessprache oder in einer anderen Sprache aufgeführt werden, wenn damit das Reisen für die antragstellende Person erleichtert wird.

Art. 22 ZeichensatzDie Daten werden nach dem hinterlegten Standardzeichensatz erfasst (ISO-Norm 8859-1 + Latin Extended-A2).

II

Der Anhang wird aufgehoben.

III

Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 11. November 2024 in Kraft.

13. April 2025

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement:

Beat Jans

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