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AS 2025 294

Übereinkommen Nr. 62 über Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten

Mitteilung über eine Aufhebung

Gemäss Artikel 19 Absatz 9 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)1, hat die Generalkonferenz der IAO am 6. Juni 2024 beschlossen, das Übereinkommen Nr. 62 vom 23. Juni 19372 über Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten aufzuheben.

Diese Aufhebung tritt am 6. Juni 2024 in Kraft.