AS 2025 366
AS 2025 366
(Art. 10 Abs. 1 PublG)
Präambel
Abkommen
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse
Beschluss Nr. 1/2024 des Gemischten Landverkehrsausschusses
Gemeinschaft/Schweiz zur Änderung der Anhänge 1, 5 und 8 des
Abkommens sowie des Beschlusses Nr. 2/2019 des Ausschusses (AS 2025 36; SR 0.740.726)
Art. 4 Abs. 1statt:(1)Artikel 6 Absatz 3 wird mit dem folgenden Text ersetzt:«3. Anhang 1 des Abkommens führt die nationalen Vorschriften und Sonderfälle auf, die möglicherweise nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind. Ist die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht bis zum 31. Dezember 2024 nicht hergestellt, dürfen diese nationalen Vorschriften und Sonderfälle nicht mehr angewandt werden, es sei denn, der Gemeinsame Ausschuss beschliesst etwas anderes.»muss es heissen:(1)Artikel 6 Absatz 3 wird mit dem folgenden Text ersetzt:«3. Anhang 1 des Abkommens führt die nationalen Vorschriften und Sonderfälle auf, die möglicherweise nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind. Ist die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht bis zum 31. Dezember 2025 nicht hergestellt, dürfen diese nationalen Vorschriften und Sonderfälle nicht mehr angewandt werden, es sei denn, der Gemeinsame Ausschuss beschliesst etwas anderes.» 6. Juni 2025 Bundeskanzlei