AS 2025 378
Verordnung
des Schweizerischen Akkreditierungsrats über die Gebühren für die Akkreditierungsverfahren und für Leistungen im Auftrag Dritter
(Gebührenverordnung SAR, GebV-SAR)
(Gebührenverordnung SAR, GebV-SAR)
Präambel
Der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR)
verordnet:
I
Die Gebührenverordnung SAR vom 23. März 20181 wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 1 Einleitungssatz, 2 und 31 Für die Akkreditierungsverfahren nach HFKG werden gestützt auf Artikel 35 Absatz 1 HFKG kostendeckende Gebühren erhoben. Diese setzen sich zusammen aus:2 und 3 Aufgehoben
II
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
26. Mai 2025 | Im Namen des Schweizerischen Akkreditierungsrats Der Präsident: Markus Hodel |