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AS 2025 415

Bundesbeschluss
über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
vom 12. März 2025

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20242,

beschliesst:

Art. 1

Die Resolution Nr. 259 vom 18. Mai 20233 des Gouverneursrats der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zur Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um eine begrenzte und schrittweise Erweiterung der geografischen Reichweite der Geschäftstätigkeit der Bank auf Subsahara-Afrika und Irak zu ermöglichen, wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, der Resolution zuzustimmen.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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