Die Resolution Nr. 259 vom 18. Mai 20233 des Gouverneursrats der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zur Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um eine begrenzte und schrittweise Erweiterung der geografischen Reichweite der Geschäftstätigkeit der Bank auf Subsahara-Afrika und Irak zu ermöglichen, wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, der Resolution zuzustimmen.