Elektroinstallateurin und -installateur mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie sind Fachleute für die Installation, das Erstellen, Instandhalten und Vernetzen von Elektroanlagen, Kommunikationsanlagen für Sprache und Daten sowie Anlagen der Gebäudetechnik, der Sicherheit und der erneuerbaren Energien.
b. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst das Organisieren der Installationsarbeiten, die Ausführung von Aufträgen, das Einbauen von Elektroinstallationen im Rohbau, das Installieren von Elektroanlagen, das Installieren von Gebäudetechnik, das Erbringen von Dienstleistungen sowie die Durchführung von Abschlussarbeiten der Elektroinstallation; sie nehmen Elektroanlagen in Betrieb, testen sie und beheben Störungen; sie ermöglichen den störungsfreien, energieeffizienten und umweltschonenden Betrieb und Unterhalt von allen Elektroanlagen; sie verantworten die fach- und termingerechte Ausführung ihres Auftrags.
c. Sie arbeiten selbstständig oder im Team in Neu- und Umbauten von Wohn- und Zweckbauten, bei Privatkundinnen und Privatkunden, Industriekundinnen und Industriekunden oder im öffentlichen Raum; zu ihren Ansprechpersonen gehören Vorgesetzte, Kundinnen und Kunden, Projektleiterinnen und Projektleiter, Architektinnen und Architekten, Vertretungen von Generalunternehmungen, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Elektroplanerinnen und Elektroplaner.
d. Sie verfügen insbesondere über handwerkliches Geschick, eine präzise und strukturierte Arbeitsweise und über ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen, um ihren Auftrag fachgerecht und selbstständig ausführen zu können; ausserdem sind sie flexibel, körperlich und geistig belastbar und haben eine rasche Auffassungsgabe; sie fügen sich konstruktiv in ein Team ein und setzen die betrieblichen Vorgaben sowie die Vorgaben im Bereich der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes sowie des Umweltschutzes pflichtbewusst um.