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AS 2025 711

Verordnung des EDI
über die Durchschnittsprämien der Krankenpflegeversicherung
für die Berechnung der Ergänzungsleistungen und
der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Änderung vom 31. Oktober 2025

Präambel

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)

verordnet:

I

Der Anhang der Verordnung des EDI vom 6. November 20241 über die Durchschnittsprämien der Krankenpflegeversicherung für die Berechnung der Ergänzungsleistungen und der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

31. Oktober 2025

Eidgenössisches Departement des Innern:

Elisabeth Baume-Schneider

(Art. 3)

Beträge der Durchschnittsprämien2

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