Das Protokoll vom 21. August 20233 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 19714 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 20105 wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.